Grundsteuerreform
Das erwartet Haus- und Grundbesitzer*innen ab 1. Januar 2025.
Wer in Deutschland Immobilien oder Grund besitzt, muss einmal im Jahr Grundsteuer an die Gemeinde entrichten. Bemessen wird die Grundsteuer anhand des Werts des Grundstücks. Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A (agrarisch), Grundsteuer B (baulich) und der ab 2025 geltenden Grundsteuer C (unbebaute Grundstücke).
Es hängt vom jeweiligen Bundesland ab, wie viel Grundsteuer bezahlt werden muss. Da die Hebesätze der Kommunen sehr stark schwanken und die bisherige Berechnung auf veralteten Grundstückswerten beruht, leitete das Bundesverfassungsgericht Anfang 2018 eine Reform ein:
- Die Grundsteuer soll auch künftig werteorientiert erhoben werden.
- Wer im Zentrum einer gefragten Metropole eine Immobilie besitzt, soll mehr Grundsteuer bezahlen als Eigentümer*innen einer vergleichbaren Immobilie in einer strukturschwachen Kleinstadt.
- Ab 1. Januar 2025 soll die Formel zur Berechnung lauten: Wert der Immobilie x Steuermesszahl x Hebesatz.
- Damit Grundbesitzer in Zukunft nicht höher besteuert werden, müssen die Kommunen ihre Hebesätze anpassen.
- Die Öffnungsklausel sieht vor, dass es den Ländern möglich sein soll, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen.
Sonderweg in Bayern.
Bayern will bei der Grundsteuerreform die Länder-Öffnungsklausel nutzen. Anfang Mai 2021 hat das Kabinett den Gesetzesentwurf für ein bayerisches Grundsteuergesetz beschlossen. So wird ab 2025 die Grundsteuer in Bayern nur noch nach den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie der Nutzung bemessen. Klare Kennzahlen, weniger Bürokratie und Transparenz sind nach der Meinung vieler Experten die Vorteile des bayerischen Modells. Die Flächen werden dabei mit wertunabhängigen Äquivalenzzahlen angesetzt:
- Für die Grundstücksfläche 0,04 Euro pro qm.
- Für Gebäudeflächen 0,50 Euro pro qm.
- Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 Prozent gewährt, so dass hier nur 0,35 Euro pro qm angesetzt werden.
Weitere Ermäßigungen sind für den sozialen Wohnungsbau und denkmalgeschützte Gebäude vorgesehen. Auf die so ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden dann ihren Hebesatz an. Die Entscheidung über die endgültige Höhe der Grundsteuer treffen somit die Kommunen.
Fazit: Wenige Änderungen für die meisten Grundbesitzer.
Da der Wert eines Grundstücks in der Regel steigt, wird bei einer wertorientierten Grundsteuer -wie sie der Bund vorsieht- mit den Jahren auch die Grundsteuer steigen. Dies ist beim geplanten bayerischen Modell nicht der Fall. Ein Rentner beispielsweise, der vor Jahrzehnten ein Grundstück für sein Haus erworben hat, das sich heute in bester Lage befindet, muss nicht fürchten, dass die Grundsteuer jetzt exorbitant ansteigen wird, so die Meinung einiger Experten.