Instandhaltungsrücklage

08.04.2025

Thema Instandhaltungsrücklage: sehr sinnvoll, oft verdrängt.

Besonders jetzt im Frühling werden Schäden am Haus und in der Wohnung sichtbar. Wie gut, wenn dann auf einen Notgroschen zurückgegriffen werden kann. Wie die Höhe einer Instandhaltungsrücklage zu berechnen ist, haben wir hier einmal kurz skizziert:

Handelt es sich bei der Immobilie um ein Haus, sollte die Rücklage etwa 1 bis 1,5 Prozent der ursprünglichen Bau- und Anschaffungskosten der Immobilie betragen, verteilt auf die Quadratmeterzahl der Wohnfläche.

Oder einfacher: mindestens 1 Euro pro Quadratmeter und Monat, bei älteren Gebäuden etwa 2 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Beim Kauf einer Wohnung wird der Käufer bzw. die Käuferin Teil der Eigentümergemeinschaft. Reparaturen am Gemeinschaftseigentum (z.B. Heizung oder Dach) werden in diesem Fall über die gemeinsame Instandhaltungsrücklage gezahlt. Insbesondere bei älteren Gebäuden sollte die Rücklage nicht zu gering ausfallen, denn Kosten, die nicht über die Rücklage finanziert werden können, werden direkt auf die Eigentümer:innen umgelegt.

In der "Verordnung über wohnwirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz" sind Richtwerte festgelegt, an denen sich Wohnungseigentümer orientieren können. Es handelt sich hierbei um Höchstwerte für die Instandhaltungsrücklage pro Quadratmeter Wohnraum und Jahr:

  • Für Wohnungen, die am Ende des Jahres seit weniger als 22 Jahren bezugsfähig sind, höchstens 7,10 Euro
  • Für Wohnungen, die am Ende des Jahres mindestens seit 22 Jahren bezugsfähig sind, höchstens 9,00 Euro
  • Für Wohnungen, die am Ende des Jahres mindestens seit 32 Jahren bezugsfähig sind, höchstens 11,50 Euro

Durch bestimmte Ausstattungen – wie zum Beispiel ein Aufzug im Gebäude – erhöhen sich die Richtwerte jeweils um einen Euro.

Vor dem Kauf einer Wohnung sollten sich Interessenten immer nach der Höhe der Instandhaltungsrücklage, dem aktuellen Wirtschaftsplan und den fälligen monatlichen Einzahlungen erkundigen.