Scheidungsimmobilien
Wenn ein Ehepaar vor der Scheidung steht, müssen zahlreiche Entscheidungen getroffen werden. Insbesondere bei gemeinsamem Eigentum. Für eine Scheidungsimmobilie bestehen verschiedene Möglichkeiten: Realteilung, Übernahme der Immobilie durch die Kinder, Übertragung, Teilungsversteigerung, Vermietung, Verkauf. Hierbei ist zu bedenken, dass die gemeinsame Immobilie einen bedeutenden Vermögenswert und einen wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge darstellt. Grund genug, sämtliche Möglichkeiten in Ruhe zu betrachten und sich mit einem Immobilienexperten zu beraten.
Realteilung: Teilung der Immobilie in zwei unabhängige Wohneinheiten
Diese Lösung beinhaltet, dass beide Partner in der Immobilie wohnen bleiben und beide das Alleineigentum an bestimmten Teilen der Immobilie erhalten. Dies wird notariell beurkundet und entsprechend im Grundbuch eingetragen. Ob sich Ihre Immobilie dafür eignet, kann ein Experte beurteilen.
Die Kinder übernehmen die Immobilie
Wenn die aus der Ehe stammenden Kinder die Immobilie übernehmen sollen, bedarf dies der Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass nur einer der Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind bzw. den Kindern schenkt, wobei in diesem Fall der andere Partner dieser Lösung zustimmen muss.
Übertragung – ein Ehepartner bleibt in der Immobilie wohnen
Bei der Übertragung der Immobilie wird der andere Partner durch eine Ausgleichszahlung entschädigt. Die Höhe der Ausgleichszahlung orientiert sich am aktuellen Marktwert und den jeweiligen Eigentumsanteilen. Auch laufende Kreditverpflichtungen werden hierbei übernommen.
Die Teilungsversteigerung
Kommt es zu keiner Einigung, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Diese Lösung sollte aber gut überlegt sein, denn der Erlös reicht oftmals nicht für die Rückzahlung noch bestehender Schulden und das höchste Gebot liegt in der Regel weit unter dem möglichen Verkaufspreis.
Die Vermietung
In manchen Fällen ist es angebracht, die Immobilie zu vermieten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass beide Partner als Vermieter zusammenarbeiten müssen – es sei denn, Sie beauftragen einen Makler.
Der Verkauf der Immobilie
Die meisten Paare entscheiden sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Ist das Trennungsjahr vorbei, haben die Ehepartner das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern.
Hierfür steht Ihnen Ihr Immobilienpartner zur Seite, unterstützt Sie in Ihren Belangen und kümmert sich um sämtliche Angelegenheiten.